Betriebsmittelprüfung

DIN 0701-0702

Ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht an einen anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind – z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Quelle: DIN VDE 0100-200, Juni 2006

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Wir prüfen in folgenden Schritten

Der erste Teil der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist die Sichtprüfung. Wir prüfen Schutzleiter, Isolierungen, Gehäuse, Mechanik, Anschlußleitungen (einschließlich Steckvorrichtungen), Typenschild, Knickschutze und Leitungsquerschnitte.
Der zweite Teil der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist die Messprüfung. Wir prüfen Schutzleiterwiderstände, Isolationsspannungen, Isolationswiderstände, Ersatzableit-, Differenz- und Berührungsströme.
Der dritte Teil der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist die Funktionsprüfung. Wir prüfen Schalter, Not-Aus-Einrichtungen, Ver-/Entriegelungen, Melde-/Kontrollleuchten und Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs).

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Gesetzliche Grundlagen …

… Der Unfallverhütung sind im SGB VII geregelt. Der technische Aufsichtsbeamte – auch TAB genannt –, ist durch § 15, § 17 und § 19 dieser Vorschriften zur Erfüllung seiner Pflichten befugt, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen, von dem Unternehmer die zur Durchführung seiner Überwachungsaufgabe notwendigen Auskünfte zu verlangen und mehr. Nichteinhaltung der gesetzlich geregelten Vorschriften und Bestimmungen wird in § 209 des SGB VII geregelt. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1–3 mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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