Elektrobettenprüfung

DIN VDE 0751-1:2001-10

Elektrobetten

Für Medizintechnik, bei der keine sicherheitstechnische Kontrolle vorgeschrieben ist, greift die Vorschrift DIN VDE 0751 / EN 62353. Das umfasst Ultraschall-, Röntgen- und Laborgeräte genauso wie Patientenlifte, Krankenbetten und Hub-Badewannen. Die Prüfung ist dabei vor der ersten Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme und zudem in regelmäßigen Abständen zu veranlassen. Prüfungen nach besagten Vorschriften gewährleisten die Sicherheit des Personals sowie der Patienten.

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Weitere Informationen

Elektrische Betten gelten als Medizinprodukt (MP) bei der eine elektrische Prüfung im Sinne UVV dokumentiert wird. Bei dem Pflegebett handelt es sich um ein Medizinprodukt im Sinne des MPG, da es: 1) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, 2) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen, 3) der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs dient.
Medizinprodukt, dessen Betrieb auf eine Stromquelle (Akku, Batterie, Netz) angewiesen ist; z. B. elektrisch verstellbares Pflegebett. Die elektrischen Verbraucher wie ein Pflegebett wird von: 1) medizinischem Fachpersonal, 2) Hilfskräften, 3) Patienten oder betreuenden Angehörigen verwendet. Daher muss die Unfallverhütung eingehalten werden.
Betriebe wie: 1) Träger von Krankenhäusern, 2) Pflegeheime, 3) Inhaber von Arztpraxen und Sanitätshäusern müssen dafür Sorge tragen, dass eine korrekte Prüfung in regelmäßigen Abständen zur Schutzmaßnahme gewährleistet ist.
Der Betreiber hat bei MP, für die der Hersteller sicherheitstechnische Kontrollen vorgeschrieben hat, diese nach den Angaben des Herstellers und den allgemein anerkannten Regeln der Technik in den vom Hersteller angegebenen Fristen durchzuführen.
Der Betreiber ist dazu verpflichtet, für alle MP der Anlage 1 und 2 (MPBetreibV) ein Medizinproduktebuch zu führen. Da Pflegebetten in Anlage 1 oder 2 nicht aufgeführt werden, ist das Führen eines Medizinproduktebuches für Pflegebetten nicht verpflichtend.

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Gesetzliche Grundlagen …

… Der Unfallverhütung sind im SGB VII geregelt. Der technische Aufsichtsbeamte – auch TAB genannt –, ist durch § 15, § 17 und § 19 dieser Vorschriften zur Erfüllung seiner Pflichten befugt, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen, von dem Unternehmer die zur Durchführung seiner Überwachungsaufgabe notwendigen Auskünfte zu verlangen und mehr. Nichteinhaltung der gesetzlich geregelten Vorschriften und Bestimmungen wird in § 209 des SGB VII geregelt. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1–3 mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

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