Elektrobettenprüfung
DIN VDE 0751-1:2001-10
Elektrobetten
Für Medizintechnik, bei der keine sicherheitstechnische Kontrolle vorgeschrieben ist, greift die Vorschrift DIN VDE 0751 / EN 62353. Das umfasst Ultraschall-, Röntgen- und Laborgeräte genauso wie Patientenlifte, Krankenbetten und Hub-Badewannen. Die Prüfung ist dabei vor der ersten Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme und zudem in regelmäßigen Abständen zu veranlassen. Prüfungen nach besagten Vorschriften gewährleisten die Sicherheit des Personals sowie der Patienten.
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlagen …
… Der Unfallverhütung sind im SGB VII geregelt. Der technische Aufsichtsbeamte – auch TAB genannt –, ist durch § 15, § 17 und § 19 dieser Vorschriften zur Erfüllung seiner Pflichten befugt, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Grundstücke und Betriebsstätten zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen, von dem Unternehmer die zur Durchführung seiner Überwachungsaufgabe notwendigen Auskünfte zu verlangen und mehr. Nichteinhaltung der gesetzlich geregelten Vorschriften und Bestimmungen wird in § 209 des SGB VII geregelt. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1–3 mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.